IT-Hilfe und Organisationsentwicklung für Schuldnerberatung & Anwaltskanzlei

Der 2. Deutsche Privatinsolvenztag fand am Freitag, 4. November 2011 in München statt.
Eine Entschließungsthese aus dem Kreis von Schuldnerberatern/-innen zur allgemeinen Verfahrensverkürzung wurde im Plenum aufgrund eines Vetos des Vorstandsmitglieds U. Jäger (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) nicht zur Abstimmung gebracht.
Sie lautete:


Eine Verfahrensverkürzung, die nur für Schuldner gilt, die eine Mindestquote von 25 % erfüllen, wird den schwierigen  wirtschaftlichen Lebenslagen der meisten Schuldner nicht gerecht. Die  faktische Beibehaltung einer Entschuldungsdauer von 6 Jahren erhöht die Resignation und soziale Ausgrenzung. Daher sollte bei einer Reform der Insolvenzordnung sowohl am Prinzip der Gleichbehandlung festgehalten als auch eine allgemeine Verfahrensverkürzung angestrebt werden.


Der Widerstand einzelner Gläubigergruppen gegen eine generelle Verfahrensverkürzung wurde  in der Aussprache von einer Bankenvertreterin bereits angedeutet, als sie den zukünftigen Wegfall des Abtretungsprivilegs § 114 InsO mit dem weiterhin faktischen Bestand der sechsjährigen Verfahrenszeit verband. In der Debatte um die Vorschläge des BMJ wurde aus dem Podium (Dr. Claus Richter, LAG SB Berlin), als auch aus dem Plenum (Frank Wiedenhaupt, Berlin / Erika Schilz, SB München / Werner Sanio, SFZ Mainz ) für eine bedingungslose Verfahrensverkürzung geworben. Deutlich wurde im Verlauf der Debatte aber auch, dass die Meinungslinien nicht eindeutig waren. So bekam die Position pro Verfahrensverkürzung auch Unterstützung aus der Treuhänderschaft (z.B. RAn Berner als Vorsitzende des Verbandes junger Insolvenzverwalter). 
Im Vordergrund der weiteren Bewertungen der Reformvorschläge standen weitere berufsständische Interessen z.B. aus der Richterschaft. Insbesondere anwesende Insolvenzrichter protestierten  gegen die geplante vollständige Verlagerung der IK-verfahren auf die Rechtspflegerschaft. Eine Entschließungsthese hierzu wie zu anderen Themen wurde aus Verfahrensgründen allerdings ebenfalls nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
Interessant war der von der anwesenden Referentin des BMJ, Frau Dr. Fellenbach, mehrfach betonte "Anreizcharakter" der Verkürzungsstufen, u.a. die jetzt neue Variante einer fünfjährigen Verfahrenszeit  bei vollständiger Zahlung der Verfahrenskosten. Damit erreicht  die Idee des "aktivierenden Sozialstaats" auch die deutsche Rechtspflege.