Lang erhofft, heiß ersehnt...so könnte man die Erwartungen zusammenfassen, die sich mit der neuen, seit Anfang Juni 2007 verfügbaren Software in der Version 4.2. verbinden.
Die Fortentwicklung des Programms überzeugt in der Tat.
DVconnect blieb dabei dem bekannten schlanken Auftritt und der benutzerfreundlichen Programmarchitektur treu. Zahlreiche neue Tools und verbreiterte Planvarianten ordnen sich diesem Leitgedanken unter.
Eine sicherlich viel versprechende Neuerung ist der Auftritt eines zusätzlichen Regulierungsmoduls. Einem oder mehreren Gläubigern mit niedrigen Forderungen können nun vorab Zahlungen angeboten werden, gefolgt von einem danach anlaufenden Ratenzahlungsplan für die verbliebenen Gläubiger. Für dieses Modell stehen vier Parameter für die Gestaltung des Planes (Gläubigeranzahl, Planlaufzeit, Forderungshöhe und Quotenanteil) zur Verfügung.
Dieser Suksessivplan ist in seinem optischen Aufbau, seiner Gestaltung und selbsterklärenden Übersichtlichkeit außerordentlich gut gelungen.
Beste Vorraussetzungen also, diese Regulierungsmöglichkeit für alle Seiten populärer zu machen. Gerade in Hinblick auf die geplanten Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht kann die Bedeutung eines überzeugenden zusätzlichen Regulierungsmodells, das Gläubigern mit niedrigen Einzelforderungen ihre Zustimmung zu einer außergerichtliche Lösung erleichtert, gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, die Ergebnisse der außergerichtlichen Einigung im Programm zu hinterlegen. Kopf- und Summenmehrheit werden automatisch berechnet und in das Antragsformular übertragen. Das spart gerade beim Bearbeiten umfangreicher Gläubigerlisten –eine Beschränkung auf 100 Gläubiger wurde im übrigen aufgehoben- den bislang gleichzeitig zu bedienenden Rechenschieber und schließt Fehlerquellen aus.
Andere praktische Tools runden den positiven Eindruck ab. So gibt es nun die Möglichkeit, personenbezogene Klientendaten in Formularen und einer neu hinzugefügten Korrespondenzfunktion zu verarbeiten und in das Antragsformular –erweitert um den Stundungsantrag § 4 a InsO und den Nachweis der Mittellosigkeit- zu übertragen.
Weiterhin können einzelne Gläubiger (z.B. bezüglich ihrer Forderungen auf Schadensersatz oder aus unerlaubten Handlungen) nun erstmalig von der standardmäßigen außergerichtlichen Einigungsphase abgekoppelt werden, ohne ihre Daten und Forderungen im Programm löschen zu müssen.
Als Fazit ist festzustellen: das Preis-Leistungsverhältnis überzeugt und die vorliegende Software wird Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälten vermehrt helfen, mit knappen Ressourcen effizient Hilfen für ihre jeweilige Klientel zu organisieren.